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Überstunden Auszahlung: Die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz

Wie fast alle Dinge, die die Erwerbsarbeit betreffen, ist auch die Überstunden Auszahlung in der Schweiz gesetzlich geregelt. Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber alle benötigten Informationen. Wir verraten Ihnen, was Sie beachten müssen und warum sich die Nutzung einer Zeiterfassung Software lohnt.

Was sind Überstunden, und wie werden sie definiert?

Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit pro Woche hinausgehen. Sie entstehen, wenn der Arbeitgeber zusätzliche Arbeitsleistung benötigt. Für zusätzlich geleistete Stunden muss eine Kompensation erfolgen – entweder in Form von Geld (also als Aufschlag auf den vertraglich vereinbarten Lohn) oder als zusätzliche Freizeit.

Definition von Überstunden nach Schweizer Recht

Nach Schweizer Recht sind Überstunden Arbeitsstunden, die die vertraglich festgelegte Arbeitszeit überschreiten. Sie müssen angeordnet oder genehmigt und notwendig sein, um als Überstunden zu gelten. Anwendung findet hier Art. 321c des Obligationenrechts.

Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit

Überstunden sind Arbeitszeiten über die vertragliche Arbeitszeit pro Woche hinaus, während die Überzeit die gesetzlich zulässige Arbeitszeit (Höchstarbeitszeit) überschreitet. Die Überzeit ist strenger geregelt und unterliegt besonderen Bedingungen und Begrenzungen.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Auszahlung von Überstunden?

Die Überstunden Auszahlung in der Schweiz erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben. Der Arbeitgeber muss entweder einen Lohnzuschlag von 25 Prozent zahlen oder eine Kompensation in Form von Freizeit leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Schweizer Arbeitsgesetz (ArG)

Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) definiert nicht nur die Pausenregelung in der Schweiz – sie regelt auch die maximal zulässigen Arbeitszeiten und den Umgang mit Überzeit. Es legt fest, wann Überzeit anfallen darf und wie Arbeitnehmende zu entschädigen oder zu kompensieren sind.

Obligationenrecht (OR)

Das Obligationenrecht (OR) ergänzt das ArG und regelt spezifisch die Entlohnung von Überstunden. Es bestimmt, dass Überstunden mit einem Zuschlag von 25 Prozent vergütet oder durch Freizeit kompensiert werden müssen, falls keine andere Vereinbarung besteht.

Wann müssen Überstunden ausbezahlt werden?

Eine Überstunden Auszahlung in der Schweiz muss dann erfolgen, wenn keine Kompensation durch Freizeit erfolgt oder im Arbeitsvertrag keine anderslautenden Regelungen festgehalten sind. Auch gesetzliche Bestimmungen oder Tarifverträge können die Bezahlung der zusätzlich geleisteten Stunden vorschreiben.

Vereinbarungen im Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag können spezifische Regelungen zu Überstunden festgelegt werden. Diese Regelungen können eine finanzielle Vergütung, eine Kompensation durch Freizeit oder eine Kombination aus beidem vorsehen – abhängig von den vertraglich vereinbarten Konditionen.

Tarifverträge und betriebliche Regelungen

Tarifverträge und betriebliche Regelungen können spezielle Bestimmungen zur Handhabung von Überstunden enthalten. Diese Vereinbarungen haben Vorrang vor allgemeinen gesetzlichen Regelungen und können zusätzliche Vergütungen oder alternative Kompensationsmethoden vorsehen.

Wie werden Überstunden in der Schweiz berechnet und vergütet?

Die Überstunden Auszahlung in der Schweiz erfolgt auf Basis des normalen Lohns pro Stunde. Die Vergütung erfolgt entweder durch Lohnzahlung mit einem Zuschlag oder durch Freizeitkompensation, abhängig von den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen. Alles, was über die normale Arbeitszeit pro Woche hinausgeht, wird bei der Kompensation berücksichtigt. Dies schliesst auch Arbeitszeit im Homeoffice ein.

Berechnung des Überstundenlohns

Der Überstundenlohn wird auf Grundlage des normalen Stundenlohns berechnet. Üblicherweise beträgt der Zuschlag für Überstunden in der Schweiz 25 Prozent. Dieser Zuschlag ist gesetzlich festgelegt. Er kann jedoch durch vertragliche Vereinbarungen oder betriebliche Regelungen angepasst werden, sofern beide Parteien einverstanden sind.

Welche Optionen gibt es neben der Auszahlung von Überstunden?

Neben der Überstunden Auszahlung gibt es in der Schweiz weitere Möglichkeiten, Mehrarbeitsstunden zu kompensieren. Diese umfassen vor allem die Kompensation durch zusätzliche Freizeit (siehe oben) sowie die Flexibilisierung der Arbeitszeit gemäss den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen.

Kompensation durch Freizeit

Überstunden können durch Freizeit kompensiert werden (Freizeitausgleich). Dies bedeutet, dass die geleisteten Überstunden durch bezahlte freie Tage ausgeglichen werden. Diese Regelung muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart und schriftlich festgehalten werden.

Freizeit ist nicht mit Urlaub zu verwechseln. Gleichwohl dürfen Arbeitnehmer während ihres Freizeitausgleichs in den Urlaub fahren. Sie können jedoch in bestimmten Branchen zum Dienst verpflichtet werden (z. B. im Gesundheitssektor).

Flexibilisierung der Arbeitszeit

Durch die Flexibilisierung der Arbeitszeit können Überstunden vermieden oder reduziert werden. Beispiele sind flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit oder Jahresarbeitszeitkonten. Diese Modelle ermöglichen es den Mitarbeitern, ihre Arbeitszeit selbstbestimmt zu gestalten und auszugleichen.

Was sollten HR-Verantwortliche bei der Verwaltung von Überstunden beachten?

HR-Verantwortliche müssen Überstunden sorgfältig verwalten, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Mitarbeiterzufriedenheit zu gewährleisten. Entscheidend sind dabei vor allem:

  • Genaue Dokumentation
  • Transparente Kommunikation
  • Einhaltung vertraglicher sowie gesetzlicher Regelungen

Besondere Bedeutung hat die Kommunikation zwischen Chefetage und Mitarbeitern. Bei Auftragsspitzen sollte das Management klarstellen, dass das Unternehmen die Arbeitnehmenden braucht, um die gesteckten Ziele zu erreichen und den wirtschaftlichen Erfolg sicherzustellen.

Dokumentation und Nachweis von Überstunden

Eine präzise Dokumentation und der Nachweis von Überstunden sind von entscheidender Wichtigkeit, wenn es um die Überstunden Auszahlung in der Schweiz geht. HR-Verantwortliche sind gut beraten, Systeme zur Zeiterfassung zu nutzen, um geleistete Überstunden korrekt zu erfassen und eine transparente Abrechnung oder Kompensation sicherzustellen.

Kommunikation mit den Mitarbeitern

Eine klare und offene Kommunikation mit den Mitarbeitern über Überstundenregelungen ist entscheidend. HR-Verantwortliche sollten die Erwartungen und Vereinbarungen transparent darlegen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Zufriedenheit sowie das Vertrauen der Mitarbeiter zu fördern.

Häufige Fragen zur Überstunden Auszahlung in der Schweiz

Überstunden und deren Vergütung werfen oft Fragen auf. Nachfolgend listen wir einige der häufigsten Fragen zum Thema Überstunden Auszahlung in der Schweiz auf.

Sind unbezahlte Überstunden legal?

Unbezahlte Überstunden sind in der Schweiz grundsätzlich nicht legal. Sie müssen entweder durch Freizeit kompensiert oder mit einem Zuschlag von 25 % auf den normalen Lohn vergütet werden, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Wie werden Streitigkeiten über Überstunden geregelt?

Streitigkeiten über Überstunden werden in der Regel durch Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beigelegt. Wenn keine Einigung erzielt wird, können Arbeitsgerichte oder Schlichtungsstellen angerufen werden.

Praktische Tipps für die Umsetzung der Überstundenregelungen

Für eine effiziente Verwaltung von Überstunden sollten klare Richtlinien und geeignete Tools implementiert werden. Dies erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und fördert Transparenz sowie Fairness im Unternehmen.

Erstellung einer Überstundenrichtlinie

Erstellen Sie eine umfassende Überstundenrichtlinie, die klare Regeln zur Anordnung, Dokumentation und Vergütung von Überstunden enthält. Diese Richtlinie sollte allen Mitarbeitern zugänglich gemacht und regelmässig überprüft sowie aktualisiert werden.

Tools zur Überstundenverwaltung

Nutzen Sie spezialisierte Softwaretools zur Überstundenverwaltung, um Arbeitszeiten präzise zu erfassen und zu verwalten. Diese Tools erleichtern die Dokumentation und vereinfachen die gesetzeskonforme Überstunden Auszahlung in der Schweiz.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Überstundenregelungen

Die Nichteinhaltung der Überstundenregelungen kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese können Bussgelder und Schadensersatzforderungen umfassen, besonders wenn wiederholt oder absichtlich gegen gesetzliche Vorgaben verstossen wird.

Fallbeispiel aus der Praxis

Im Jahr 2019 wurde die Swisscom von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit einer Geldbusse von 7,9 Millionen Schweizer Franken belegt, weil sie gegen das Arbeitsgesetz verstossen hatte. Die FINMA stellte fest, dass die Swisscom über Jahre hinweg systematisch Überstunden nicht erfasst und vergütet hatte.

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